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Was Homeschooling mit Sicherheit & Verantwortung zu tun hat

von von Sabrina Stein
Zuletzt bearbeitet am: 30.06.2023

Digitalisierung, Datenschutz & IT-Sicherheit sind wichtige Grundpfeiler des langfristigen Erfolgs. Immer mehr Unternehmen entwickeln ein Bewusstsein für die Relevanz einer sicheren IT und des verantwortungsvollen Umgangs mit personenbezogenen Daten.

Spätestens im Jahr 2020 wurden vorhandene Schwachstellen in diesem Bereich den Betroffenen schmerzlichst bewusst. Doch der Digitalisierungs-Rückstand im Bereich der schulischen Bildung ist in diesem Zusammenhang nicht nur den Schulen selbst, sondern auch Lehrern, Eltern und den Schülern deutlich geworden.

(Bildquelle: Marc Thele / Amr Thele @ Pixabay.com)

Der aktuelle Blogartikel beschäftigt sich nicht nur mit den technischen und organisatorischen Schwachstellen, welche sich in der schulischen Bildung gezeigt haben – er gibt auch Hinweise darauf,

  • welche Potentiale sich hinter digitalen Bildungsmaßnahmen verbergen können
  • und welche Schritte für eine auf einem sicheren Fundament basierende digitale Bildung in der Zukunft notwendig sind

Homeschooling mit Anlaufschwierigkeiten

Im März 2020 waren 90 Prozent aller Schüler aufgrund der weltweiten Ausnahmesituation nicht in der Schule – dafür aber im Heimunterricht (vgl. IT-Business, 02/2021). Seit Monaten saßen SchülerInnen in Deutschland zu Hause vor ihren Arbeitsblättern. Sie versuchten mit Unterstützung Ihrer Eltern (welche mittlerweile als Teilzeit-Lehrkräfte neben ihrem 40-Stunden-Job im Home Office agierten), sich den Lernstoff anzueignen, der ihnen bisher von studiertem Fachpersonal vermittelt wurde. Dass diese Form des Fernunterrichts keine optimale ist – und auch nicht ohne Folgen für alle Beteiligten passiert, dürfte mittlerweile jedem klar sein.

Die Schüler werden den Lernrückstand, welcher aufgrund des nicht stattfindenden Präsenzunterrichts und auch der fehlenden digitalen Lösungen entstanden ist, wohl nicht mehr aufholen können.

Probleme im Homeschooling durch Digitalisierungsrückstand

Fakt ist: Auch wenn die technischen Entwicklungen längst ein hohes Maß an Digitalisierung in den Schulen erlauben würden, so ist diese in den letzten Jahren dennoch nur sehr unzureichend geschehen. Hier hinkt Deutschland ganz schön hinterher! Dies wurde 2020/2021 zum ziemlich großen Problem.

  • Ein Schwerpunkt dessen waren und sind vor allem fehlende IT-Infrastrukturen an Schulen
  • Insgesamt schienen Schulen bisher nicht offen gegenüber digitalen Medien eingestellt zu sein (IT-Business, 2/2021, S. 37; S. 42).
  • die Herausforderungen liegen vor allem auch in der Ausstattung der Schüler und in der Digitalisierung von Unterrichtsinhalten (Bitkom, laut IT-Business, 02/2021, S. 46).

Sicherlich gibt es hierfür Gründe – und sicherlich handelt es sich bei den Schulschließungen um eine Situation, die niemand vorhergesehen hat. Sonst wären die nötigen Vorkehrungen vermutlich getroffen worden. Dennoch stellt sich die Frage: „Wie sähe die Situation aus, wenn man bisher mehr in die technische Ausstattung der Schulen investiert hätte?“ - und hiermit sind nicht nur finanzielle Mittel gemeint.

Schnelle Lösungen mussten her – Geräte, Cloud und Videokonferenz-Tools

Um den Rückstand in der Bildung nicht immer größer werden zu lassen, war es in den vergangenen Monaten wichtig, besonders schnell zu handeln. Immer mehr Schulen – und auch der Politik – ist der Wert von digitalem Unterricht bewusst geworden. Und tatsächlich tat sich langsam einiges.

  • Von Bund und Ländern wurden Leihgeräte für Schüler sowie Geräte für Lehrer ausgegeben, sodass hier nicht mehr auf privaten Geräten gearbeitet werden musste (vgl. IT-Business 02/2021, S. 38).
  • Immer mehr Hardware- und Softwareanbieter spezialisierten sich auf Angebote für den Schulbereich (vgl. IT-Business 02/2021).
  • Der DigitalPakt Schule soll die Digitalisierung von Schulen vorantreiben. Der Aufbau der nötigen Infrastruktur sowie die Beschaffung von Hardware steht hierbei im Vordergrund. Die Umsetzung verläuft jedoch noch langsam (IT-Business, 02/2021, S. 42). Es ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Um den Schulbetrieb weiterhin halbwegs gut zu bewerkstelligen, haben sich viele Schulen für digitale Lösungen entschieden. Hierzu zählen unter anderem Online Seminar Software und Cloud-Lösungen. Diese bringen grundsätzlich viele Vorteile mit sich, welche in der aktuellen Zeit – und auch zukünftig - wirklich von Nutzen sein können.

  • Zum einen sind die Daten schnell und zentral verfügbar. Mehrere Schüler und natürlich auch die Lehrer können auf die selben Daten gleichzeitig zugreifen und somit wird das Arbeiten in der Gruppe vereinfacht.
  • Die Daten liegen im optimalen Fall „sicher verwahrt“ auf einem Server. Mithilfe einer Cloud-Anwendung kann sogar unabhängig von aufwendig installierten Programmen auf Daten zugegriffen werden.
  • Da nicht mehr alles ausgedruckt oder kopiert werden muss, sind entsprechende Tools auch noch gut für die Umwelt – ein Punkt, der immer mehr an Bedeutung gewinnt!

Während des Lockdowns sind bereits einige Schulen auf digitalen Unterricht umgestiegen – das heißt, es fanden Online-Konferenzen mit Lehrern und Schülern statt, welche das Lernen im Klassenzimmern ersetzen soll(t)en. Man könnte meinen, die Schulen sind auf dem richtigen Weg. Dass jedoch genügend Bildungseinrichtungen im Bereich des digitalen Unterrichts immer noch Baustellen haben – vielleicht sogar, ohne dies zu wissen -, zeigen zahlreiche Artikel und Berichte in den Medien.

Datensicherheit & Co. - bei Homeschooling und Auswahl von Schul-Clouds vergessen?

Aspekte, welche bei der notgedrungenen Umstellung auf Fernunterricht leider viel zu kurz kamen und immer noch kommen, sind die Themen Datensicherheit, Datenschutz – insbesondere die informationelle Selbstbestimmtheit der Schüler, Verantwortung (in verschiedener Hinsicht) und auch das Thema Nutzerfreundlichkeit.

Weiterhin sind auch die Kenntnisse der Lehrer im Bereich der digitalen Informationsvermittlung für den digitalen Unterricht noch nicht ausreichend. (IT-Business, 02/2021, S. 42).

Doch was genau lief und läuft eigentlich schief beim Thema Schul-Clouds und Videokonferenzen?

  • Da schnell Lösungen notwendig waren, wurde und wird von den Lehrern bzw. Bildungseinrichtungen – wenn auch in guter Absicht - teilweise auf Programme namhafter Anbieter zurückgegriffen, weil diese bereits bekannt sind und zudem noch als komfortabel erscheinen. Das ist im ersten Moment vielleicht auch verständlich, da ja möglichst schnell eine Lösung her musste. Das Thema Datenschutz war den Beteiligten vielleicht gar nicht bewusst? Leider ist es aber viel wichtiger, als vielleicht anzunehmen wäre.

  • Die Verwendung der notwendigen Software geschah teilweise ohne Zustimmung der Eltern oder der Schüler, sodass hier keine Entscheidungsfreiheit ihrerseits bestand. Doch das ist ein Problem. Denn ohne Zustimmung des Schülers bzw. des Erziehungsberechtigten dürfen keine persönlichen Daten an Dritte weitergegeben werden – und dies geschieht in vielen Fällen – insbesondere dann, wenn ein Nutzerkonto für die Schülerin oder den Schüler einfach angelegt wird.

    Was passiert, wenn die Verantwortung nicht von der Schule übernommen wird, zeigte ein Fall, von dem auf der Onlineplattform Netzpolitik.org berichtet wurde. Eine Schule verwendete die Software eines bekannten Anbieters für den Fernunterricht. Ein Schüler wollte jedoch nicht, dass seine persönlichen Daten an die Firma übermittelt werden. Zudem verärgerte es ihn, dass die Schule keine Einwilligung der Schüler bzw. Eltern vor Verwendung dieser Software einholte. Ihm wurde angeboten, nicht am Unterricht teilzunehmen. Erst als sich weitere SchülerInnen gegen das Vorgehen wehrten – und der Schüler weitere Schritte „androhte“, handelte die Schule. Mittlerweile setzen die Lehrer in den Kursen des Schülers auf Anwendungen wie BigBlueButton oder Jitsi (vgl. Netzpolitik.org/ Likas Wagner, 21.01.2021).

    Doch so weit sollte es doch eigentlich nicht kommen! Denn grundsätzlich sind es die Schulen, welche die Verantwortung für den Datenschutz ihrer SchülerInnen übernehmen sollten.
  • Zum Teil wurde kein gutes Account-Management betrieben, sodass Personen unberechtigten Zugriff auf Daten anderer Personen hatten. So nutzten in München sämtliche Schulen einen einzigen Nutzer-Account für eine Plattform und die Beteiligten erhielten somit auch einen Einblick in sämtliche hinterlegte E-Mail-Adressen (Heise online, 16.02.2021). Datenschutz sieht anders aus!
  • Auch auf die Verschlüsselung bzw. einen eingeschränkten Teilnehmerkreis wurde bei der Erstellung der Konferenzen in einigen Fällen nicht geachtet. So wurde mittlerweile schon häufiger von Situationen berichtet, in denen sich Unbefugte Zugriff auf eine Lernplattform verschafften und hier – u.a. nach Ausschluss der Lehrerin von der Konferenz – unangemessene Inhalte verbreiteten (Golem.de/Moritz Tremmel, 21.01.2021;. Heise online (1), 13.01.2021).

    Die Störenfriede sind zum einen Fremde oder Kriminelle. Zum anderen scheinen auch die Schüler selbst Ihre eigenen Videokonferenzen anzugreifen. In den sozialen Medien rufen Sie dazu auf, eine Klassen-Konferenz zu „stürmen“ und somit natürlich den Unterricht zu verhindern. Dies geschieht mithilfe von Einwahldaten, die über die Sozialen Netzwerke weitergegeben werden (Heise online, 16.02.2021).
    Auch hier wurden die lernwilligen SchülerInnen nicht ausreichend durch Sicherheitsmaßnahmen geschützt!

Was positiv zu beurteilen ist: Behörden werden immer mehr auf den mangelnden Datenschutz im Rahmen von Home Schooling und digitalem Fernunterricht aufmerksam.

  • So wollte der hessische Datenschutzbeauftragte den Einsatz von cloud-basierten Anwendungen bereits im Jahr 2019 verbieten (Welt.de, 05.08.2019)
  • Auch Ministerien und Verbände diskutieren über den Datenschutz im Digitalunterricht (Heise online; 13.01.2021)
  • Weiterhin rät auch der Berliner Landesbeauftragte für Datenschutz von Tools wie Teams, Zoom, GoToMeeting, Teamviewer und weiteren Anwendungen auch nach den Nachbesserungen in den vergangenen Monaten ab. Laut ihm sei Bequemlichkeit keine Rechtfertigung für die Verletzung von Grundrechten (Xing, 18.02.2021).

Immer wieder wird in den Medien derzeit von derart kritischen Vorfällen – aber auch von Reaktionen durch Behörden und Verbände berichtet.

Gründe für einen besonderen Datenschutz und IT-Sicherheit bei Schülern

Dass das Thema so brisant ist, hat mehrere Gründe. Blicken wir zunächst einmal auf die EU-DSGVO. Diese hat den Zweck, natürliche Personen bezüglich der Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu schützen (vgl. dejure.org).

Ein wichtiger Aspekt ist hierbei die informationelle Selbstbestimmtheit. Jeder kann selbst darüber entscheiden, welche Informationen er preisgeben möchte und wofür diese verwendet werden dürfen (vgl. Datenschutzexperte.de (2)). Kinder und Jugendliche verfügen über weniger Bewusstsein im Bereich Datenschutz als Erwachsene. Daher verdienen diese einen besonderen Schutz, beispielsweise bei der Erhebung der Daten für die Nutzung von Diensten. (vgl. Datenschutzexperte.de (1); vgl. dsgvo-gesetz.de)

Somit sollte es Schulen und Lehrern doch ein besonderes Anliegen sein, gerade bei Kindern auf das Thema Datenschutz und Datensicherheit zu achten. Weiterhin stellt sich die Frage: Was bringen wir der heranwachsenden Generation in Bezug auf Datenschutz bei, wenn Eltern, Schulen & Betreuer selbst nicht auf wichtige Aspekte achten? Sollte nicht genau diese Generation – welche komplett mit digitalen Medien aufwächst – ein besonderes Bewusstsein für diesen Bereich erhalten? Kann es nicht sogar ein wichtiger Teil des Unterrichts sein, Schülern zu vermitteln, warum genau diese und keine andere Cloud- oder Videokonferenz-Lösung gewählt wurde?

SchülerInnen sind die GründerInnen und UnternehmerInnen der Zukunft, die dann wiederum mit unseren Daten arbeiten. Somit profitiert jeder von der Medienkompetenz der heranwachsenden Generation.

Maßnahmen für mehr Datensicherheit beim Homeschooling und in Schul-Clouds und -seminaren

Die Schule trägt die Verantwortung für den Datenschutz und ist somit für die Einhaltung der DSGVO verantwortlich. Somit liegt nah, dass nicht die einzelnen Lehrer beispielsweise über die Verwendung von Lernsoftware entscheiden sollten, sondern die Schule hier kluge Regelungen treffen muss, damit alles optimal läuft.

Doch was sind die Punkte, welche sinnvoll sind, um ein hohes Maß an Datensicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten? Im Folgenden möchten wir nicht nur technische Aspekte beleuchten, sondern auch das notwendige Verhalten. Denn ohne dieses bringt auch die beste Technik nichts.

Weiterhin werden noch ein paar Punkte genannt, welche für die Nutzerfreundlichkeit wichtig sind. Schließlich hat genau dieser Punkt die Schulen bisher dazu animiert, weniger datenschutzkonforme Lösungen zu verwenden. Daher soll er hier auf keinem Fall zu kurz kommen!

Die Auswahl von Tools und Diensten

Bei der Auswahl einer Cloud- bzw. Softwarelösung ist es sehr wichtig, dass Bildungseinrichtungen genau hinsehen und lieber einmal mehr in Schulungen für LehrerInnen (oder die nötige Einarbeitungszeit) investieren.

Bereits in früheren Blogartikeln haben wir über die Vorteile von Open-Source-Anwendungen berichtet. Man spricht hierbei auch von quelloffenen Tools. Dies bedeutet nichts anderes, als dass rein theoretisch nahezu jeder in den Quellcode des Programms einen Einblick haben kann. Bei kommerziellen Angeboten hingegen hat nur die entsprechende Firma Zugriff auf den Quellcode. Nicht alle im Hintergrund laufenden Prozesse sind nachvollziehbar. Bei Open Source Software achtet – aufgrund der Offenheit – eine ganze Community auf die (Daten-)Sicherheit der Software.

- also nicht nur ein Entwicklerteam. Sicherheitslücken können sehr schnell erkannt und dementsprechend auch behoben werden. Vielleicht ist dies der Grund, warum gerade die Anwendungen Jitsi Meet und Big Blue Button als datenschutzkonforme Meeting-Anwendungen betrachtet werden (vgl. hierzu auch Xing, 18.02.2021). Mehr zum Thema Open Source ist auch hier nachzulesen: https://www.keyweb.de/de/keyweb/blog/warum-linux-eine-sichere-alternative-ist . Die Entscheidung darüber, ob man sich für Open Source Software oder „kommerzielle Anbieter“entscheidet, soll wohl überlegt getroffen werden.

Bei der Auswahl der Anwendung ist außerdem darauf zu achten, dass eine Verschlüsselung erfolgt – zum einen in Bezug auf die Daten und zum anderen in Bezug auf deren Übertragung dieser. Wenn diese nicht stattfindet, haben es Kriminelle besonders leicht. Daher sollte die Übertragung mittels Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erfolgen. Hier werden die Informationen beim Absender verschlüsselt und beim Empfänger entschlüsselt. Außerdem ist es wichtig, dass die Daten auf den Übertragungswegen und dem Server verschlüsselt werden.

Auswahl des Tools nach Nutzerfreundlichkeit, Mehrwert & Support

Die Tools sollten das aus dem Klassenraum bekannte Lernen möglichst gut und einfach nachbilden. Dies könnte beispielsweise durch ein Online-Whiteboard, digitales „Melden“, „Gruppenarbeitsräume“, das Teilen von Dokumenten (zum Beispiel Arbeitsblätter) oder andere nützliche Funktionen erfolgen. Hier macht es Sinn, die wichtigsten und notwendigen Funktionen vor Auswahl eines Tools zu notieren und diese dann mit den verfügbaren Angeboten abzugleichen.

Nutzerfreundlichkeit und Nutzung per Browser– gerade für Kinder sollte die Bedienung der Software einfach und intuitiv sein. Außerdem ist es sinnvoll, dass die Anwendung browserbasiert läuft – und dass vor der Verwendung keine aufwendige Installation notwendig ist. Denn nicht nur die Schüler, sondern auch deren Eltern könnten von Installationsprozessen leicht überfordert werden. Bei ca. 15 oder 20 Klassen mit 30 Schülern dürfte auch die IT der Schule eine einfache Installation und Bedienung der Software begrüßen. Denn im Worst Case müsste diese den Familien, welche Probleme bei der Nutzung haben, parallel Hilfe leisten.

Was uns auch schon zum nächsten Punkt bringt: Ein guter Support zu allen wichtigen Zeiten. Probleme mit der Software oder der Cloud sollten schnellstmöglich behoben werden, denn jede verlorene Minute fehlt den Schülern letztendlich. Bei der Auswahl geeigneter Software sollte man also unbedingt einmal einen Blick in die Nutzerbewertungen zum Support des Dienstes werfen! Wichtig ist auch, dass der Support in der eigenen Sprache erfolgt. Denn bei vielen beteiligten Lehrern, Schülern und Eltern ist nicht davon auszugehen, dass beispielsweise alle fachspezifisches Englisch beherrschen.

Konfigurationsmöglichkeiten des Videokonferenztools

Auch die Funktionen des jeweiligen Tools sollten die Datensicherheit und den Datenschutz unterstützen. So ist es beispielsweise wichtig, dass niemand außer dem Teilnehmer selbst entscheiden kann, wann dessen Mikrofon oder Kamera ein- und ausgeschaltet werden kann.

Ergänzend zu diesem Artikel finden Sie in unserem Blogartikel zum Thema „sichere Videokonferenzen“ wichtige Informationen in Bezug auf die Funktionalitäten eines Online Seminar Tools und den Datenschutz https://www.keyweb.de/de/keyweb/blog/sichere-videokonferenzen

DSGVO-konforme und sichere Serverumgebung

Damit die Anwendung, welche die Schüler und Lehrer gemeinsam nutzen, geräte- und ortsunabhängig läuft, muss sich diese auf einem Server befinden. Die „Cloud“ liegt also nicht irgendwo, sondern auf einem Server in einem Rechenzentrum. Es sollte also im Vorfeld klar sein, wo der Anbieter „seine“ Server stehen hat.

Unsichere Server sind eine beliebte Angriffsstelle für Kriminelle. Daher sollten die Rechenzentren, in denen sich der entsprechende Server befindet, über hohe Sicherheitsstandards verfügen und im Idealfall eine gute Performance sowie Verfügbarkeit gewährleisten. Einen Hinweis auf entsprechende Sicherheits- und Qualitätskriterien kann beispielsweise eine aktuelle TÜV-Zertifizierung des Rechenzentrums sein. Damit die EU-DSGVO gilt, ist es außerdem wichtig, dass der Server in einem EU-Land steht. Damit auch das Deutsche Datenschutzgesetz greift, sollte dieser sich in Deutschland befinden.

Schulen sollen sich im Vorfeld informieren, wo welche Informationen zu den Online-Kursen gespeichert werden oder dies im Idealfall selbst festlegen. Es sind keine Information darüber zu finden, wo die Server des Anbieters stehen? Dann sollte man erst recht hellhörig werden. Ein transparenter Umgang des Anbieters mit dem Thema Datenschutz ist ein wichtiges Argument für die Verwendung des Dienstes!

Geschäftliche E-Mail-Konten, Dienste und Geräte

Wussten Sie schon, dass die Nutzung von personenbezogenen Daten der Schüler auf privaten Geräten bzw. über private E-Mail-Konten oder über Cloud-Dienste, mit denen kein Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit der Schule besteht, nicht rechtskonform ist? (datenschutz-schule.info, 19.02.2020)

Somit ist wichtig, dass die Schüler-Daten sozusagen nur mit der Schule selbst und dessen Online-Angeboten – oder dem Schul-E-Mail-Konto des Lehrers ausgetauscht werden. Für Schulen ist wichtig, den Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abzuschließen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Dass die Nutzung von privaten Geräten unter Umständen ein Sicherheitsrisiko darstellen kann, sollte klar sein. Fängt sich der Lehrer auf seinem privaten Laptop einen Virus ein und verbreitet diesen dann ggf. an die Schüler, so ist die Katastrophe vorprogrammiert. Ebenso verhält es sich mit Online-Diensten, welche gegebenenfalls nicht sicher sind.

Vertrag zur Auftragsverarbeitung

Externe Speicherung von personenbezogenen Daten außerhalb der Schule setzt einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung zwischen der Schule und dem Anbieter voraus, wenn es sich nicht um eine von der Schule selbst betriebene Lösung handelt. (vgl. datenschutz-schule.info, 19.02.2020)

Die Nutzung eines Videokonferenz-Tools sollte den Datenschutzrichtlinien entsprechen und von der Schule genehmigt sein (vgl. Xing, 18.02.2021).

Die genannten Kriterien zu den technischen Gegebenheiten erinnern auch an unsere Artikel zum Thema Home Office https://www.keyweb.de/de/keyweb/blog/home-office-als-chance und sichere Videokonferenzen https://www.keyweb.de/de/keyweb/blog/sichere-videokonferenzen, welche Sie sich unbedingt einmal durchlesen sollten! Im Bereich Bildung kommt jedoch noch ein ganz entscheidendes Kriterium hinzukommt! - das Thema ...

Verantwortung durch Lehrer und Lehrerinnen beim Homeschooling und in der Schul-Cloud!

Damit die technischen Maßnahmen ihre Wirkung auch tatsächlich entfalten können, ist noch ein weiterer Aspekt notwendig – das richtige und vor allem verantwortungsbewusste Verhalten im Rahmen des Homeschoolings und Fernunterrichts durch die Erwachsenen!

Hier ist insbesondere der richtige Umgang mit Schülerdaten zu nennen. Denn damit beispielsweise ein Passwortschutz funktioniert, muss überhaupt erst einmal ein Passwort – beispielsweise für den Online-Klassenraum gesetzt werden! So können nur Teilnehmer, welche sich mit Passwort einloggen, an der Konferenz teilnehmen!

Auch wichtig: Das Erstellen einer Meeting-ID, also einen Namen bzw. den entsprechenden Link für das Meeting, welcher nicht einfach zu erraten ist!

Noch eine nützliche Funktion: Wenn das Tool die Möglichkeit bietet, könnte der Lehrer potentielle Teilnehmer nur nach Zustimmung in den Raum lassen. So können sich Unbefugte nicht so schnell Zugriff verschaffen!

Damit der Datenschutz gewahrt wird, sollten auch Lehrer während der Onlineveranstaltung darauf achten, dass sie keine personenbezogenen Daten der Schüler Preis geben, welche nicht zwingend erforderlich sind.

Besonders schützenswerte Daten sind noch vor dem Upload – beispielsweise in die Cloud - zu verschlüsseln. Allgemein sollte vor einem Upload immer überlegt werden, ob eine zentrale Speicherung in der Cloud vonnöten ist.

Beim Teilen von Daten über eine Cloud hat der Lehrer/die Lehrerin einen gewissen Spielraum, welcher entscheidend sein kann. So kann man mittels Cloud einfach nur, zum Beispiel per Link, Daten mit anderen teilen – ohne dass diese ein Nutzerkonto anlegen müssen. Je nachdem, welche Zugriffsmöglichkeiten die SchülerInnen auf das Dokument bekommen sollen, ist ein Konto anzulegen oder eben nicht. Ein Konto anzulegen bedeutet immer auch, mit personenbezogenen Daten des Schülers/der Schülerin zu arbeiten. Das sollte dem Lehrer/der Lehrerin bewusst sein.

Zusammenfassend lässt sich zu diesem Punkt sagen: Es ist verantwortungsvoll, nur Funktionen zu nutzen, die auch notwendig sind. So müssen beispielsweise nicht in jedem Moment alle Schüler auf dem Bildschirm „eingeblendet“ werden. Die Konferenz sollte nur aufgezeichnet werden, wenn dies wirklich notwendig ist und in dem Fall auch nur mit Kenntnis und Zustimmung der Beteiligten. Weiterhin sollten alle Möglichkeiten, die den Datenschutzes unterstützen, erkannt und genutzt werden.

Sensibilisierung der Lehrer für das Thema Datensicherheit und Datenschutz

Es bedarf angemessener Anleitungen und Schulungen für LehrerInnen und vielleicht auch für Eltern und Schüler - denn je mehr Digitalisierung vorherrscht, umso wichtiger ist das Thema auch.

Was bedeutet das also? LehrerInnen müssen für Datensicherheits- und Datenschutzthemen sensibilisiert werden – und das nicht nur in der Theorie mithilfe einer Datenschutzbelehrung, sondern auch in der praktischen Anwendung.

Man kann nicht erwarten, dass Lehrerinnen und Lehrer jetzt zu Datenschutzexperten werden. Aber vielleicht wäre es sinnvoll, LehrerInnen und SchülerInnen gute Anleitungen zur Nutzung der Tools und Cloud-Anwendungen an die Hand zu geben, welche auch die Themen Datenschutz und Datensicherheit nicht außen vor lassen. Weiterhin wären selbstverständlich professionelle Schulungen der LehrerInnen im Bereich der digitalen und datenschutzkonformen Wissensvermittlung sinnvoll.

Diese Maßnahmen hätten den positiven Nebeneffekt, dass gleichzeitig indirekt auch die Medienkompetenz der Schüler und somit das Bewusstsein für Themen im Bereich der Datensicherheit gefördert wird.

Auch ein Leitfaden für Eltern wäre eine tolle Maßnahme! Dieser könnte nicht nur Datenschutzthemen, sondern auch pädagogische Tipps zur Unterstützung der Lernenden enthalten.

Mögliche zukünftige Entwicklungen im Bereich Home Schooling und Schul Clouds

Richtig eingesetzt und richtig angewandt könnten die genannten Anwendungen, Einstellungen und Maßnahmen auch nach den Zeiten des Social Distancings zahlreiche Vorteile mit sich bringen! Die aktuellen Entwicklungen könnten auch ein großer Schritt in Richtung „digitales Lernen“ sein. Dies muss nicht gleich bedeuten, dass Unterricht bzw. Lernen nur von zu Hause aus erfolgen soll. Jedoch könnte z.B. auch ein Schüler mit einem gebrochenen Fuß durch Fernunterricht an der Mathestunde teilnehmen, ohne sich zur Schule fahren zu lassen oder den Klassenraum wechseln zu müssen.

Weiterhin könnten auch Hausaufgaben beispielsweise direkt über eine Cloud erledigt und somit an die Lehrerin/den Lehrer „übermittelt“ werden. Sie könnten somit nicht mehr daheim vergessen werden.

Schulbücher müssten nicht mehr mit nach Hause genommen werden, sondern könnten einfach am Rechner abgerufen werden.

Die Noten könnten von den Lehrern per App an die SchülerInnen und Schüler übermittelt werden. Vielleicht gäbe es zur Motivation der Lernenden sogar einen „Rechner“, mit dem sie ermitteln könnten, welche Noten und Punkte sie erreichen müssen, um eine bestimmten Durchschnittsnote zu erreichen.

Die „Schule von Morgen“ könnte viele Vorgänge für alle Beteiligten erleichtern und zusätzlich auch hohe Datenschutzstandards einhalten, wenn dafür die richtigen Grundlagen geschaffen werden.

All dies benötigt neben der Offenheit aller Beteiligten aber auch viel Bewusstsein für Datenschutz und Datensicherheit im Bildungsbereich. Dieses wollten wir mit diesem Blogartikel anreden.

Die oben genannten Problembereiche müssen aufgegriffen werden, damit es von nun an besser gemacht werden kann!


HInweis:

Dieser Artikel soll das Thema Home-Schooling diskutieren und Denkanstöße für das Thema Datensicherheit in diesem Bereich bieten. Er erhebt keine Anspruch auf Vollständigkeit. Gern beraten wir Sie bei technischen Fragen rund um das Thema. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt.

Quellen und Empfehlungen zur weiteren Information:


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: Datenschutz und Datensicherheit. Abgerufen am 24.02.2021 unter https://www.it-sicherheit-in-d...

Datenschutzexperte.de (1)/ PROLIANCE GmbH/ Kathrin Strauß : DSGVO und Kinder: Fragen und Antworten zum Thema Kinder & Datenschutz. Abgerufen am 25.02.2021 unter https://www.datenschutzexperte...

Datenschutzexperte.de (2) / PROLIANCE GmbH: Informationelle Selbstbestimmung. Unsicherheiten ei der Umsetzung r DSGVO? Abgerufen am 25. Februar 2021 unter https://www.datenschutzexperte...

Datenschutz-schule.info / Dirk Thiede / MR_Tee (19.02.2020): Lehrer Apps und Cloud Speicher. Abgerufen am 24.02.2021 unter https://datenschutz-schule.inf...

Datenschutzticker.de/KINAST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (26. März 2020): Themenreihe Datenschutz und Corona – Teil 8: Homeschooling und Datenschutz. Aberufen am 24.02.2021 unter https://www.datenschutzticker....

Dejure.org/ Dejure Rechtsinformationssysteme GmbH: Datenschutz-Grundverordnung. Abgerufen am 25. Februar 2021 unter https://dejure.org/gesetze/DSG...

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IT-Business/Klaus Länger: Digitalpakt 2.0: IT für das Hoeschooling? In: IT-Business. Die Fachzeitschrift für den ITK-Markt. 31. Jahrgang. Heft 2. 8.-21.Februar 2021.S. 36-40.

IT-Business/Ann-Marie Struck: Goldgrube Homeschooling? In: IT-Business. Die Fachzeitschrift für den ITK-Markt. 31. Jahrgang. Heft 2. 8.-21.Februar 2021.S. 46/47.

IT-Business/Ann-Marie Struck: Bildung plötzlich digital? In: IT-Business. Die Fachzeitschrift für den ITK-Markt. 31. Jahrgang. Heft 2. 8.-21.Februar 2021.S. 22-44.

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Wagner, Lukas /Netzpolitik.org (21. 01. 2021): Microsoft Teams oder nichts. Abgerufen am 25. Februar 2021 unter https://netzpolitik.org/2021/m...

Welt.de / Hannelore Crolly (05.08.2019): Schulen bewegen sich beim Einsatz von Office 365 auf dünnem Eis. Abgerufen 1m 25. Februar 2021 unter https://www.welt.de/wirtschaft...

Xing / Dietmar Neuerer (18.02.2021): Microsoft Teams, Zoom, WebEx: Berliner Behörde warnt vor gängigek Videosystemen. Abgerufen am 19.02.2021 unter https://www.xing-news.com/read...